Fragen zur Kieferorthopädie

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Fragen zur Kieferorthopädie

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Kieferorthopädie. Klicken Sie auf eine Frage um die Antwort anzuzeigen.

















Master of Science Kieferorthopädie

Der Master of Science ist ein drei-jähriges internationales Aufbaustudium an einer Hochschule. Hier wird dem approbierten Zahnarzt das theoretische kieferorthopädische Wissen vermittelt. Darüber hinaus werden aktuelle Behandlungsfälle durch die Universität begleitet. Das Studium wird durch eine Masterarbeit und eine mündliche Prüfung abgeschlossen.

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Der Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgt nach dem  abgeschlossenen Zahnmedizinstudium.  Sie dauert 3-4 Jahre und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Zahnarzt

Der approbierte Zahnarzt kann sich kieferorthopädisch fortbilden. Er kann dann kieferorthopädisch behandeln. Teilweise wählen Zahnärzte Kieferorthopädie als ihren Behandlungsschwerpunkt.

Edelstahl-Brackets

Edelstahl-Brackets sind stabil und metallfarben. Die Bögen werden mit bunten Gummiligaturen befestigt. Dies ist die Variante, die von der Krankenkasse übernommen wird.

Keramik-Brackets

Keramik-Brackets sind zahnfarben. Sie gehen im Vergleich zu den Metall-Brackets leichter kaputt, da die Keramik spröder ist. Weitere Nachteile sind, dass sie auf Grund ihrer Härte den Zahnschmelz im Gegenkiefer schädigen können und beim entfernen der Brackets leichter brechen, was ein langwierigeres entfernen nach sich zieht. Diese Brackets sind Privatleistung.

Selbstligierende-Brackets

Selbstligierende Brackets können sowohl aus Metall als auch aus Keramik sein. Die Bögen werden nicht durch Gummiligaturen sondern durch kleine Metallklips gehalten. Dies verringert den Reibungswiderstand zwischen Bracket und Bogen. Ergebnis ist, dass mit geringeren Kräften gearbeitet werden kann und die Behandlung im Idealfall schneller geht.

Wir wenden selbstligierende Brackets mit hochelastischen Bögen an. Durch ihre Spannung können die Bögen geringere Kräfte über eine längere Zeit wirken, was das Gewebe rund um den Zahn schützt.


Zähne lassen sich bei gesunden Verhältnissen ein Leben lang bewegen.
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
  • Große Frontzahnstufe (der Unterkiefer liegt zu weit zurück und/oder der Oberkiefer liegt zu weit vorne)
  • Kreuzbiss (die unteren Zähne stehen vor den oberen)
  • Offener Biss
  • Tiefer Biss (die unteren Schneidezähne werden zu stark von den oberen verdeckt und beißen eventuell in die Gaumenschleimhaut ein)
  • Verlagerte und impaktierte Zähne, die nicht genug Platz haben aus dem Kiefer an die vorgesehene Stelle zu wachsen
  • Nichtanlage von Zähnen
  • Eng- und Lückenstände


Bei Patienten, die sich noch im Wachstum befinden, sollten normalerweise die bleibenden Eckzähne zu Beginn der Behandlung schon vorhanden sein. Das sind die dritten Zähne von der Zahnbogenmitte aus gesehen. Dies ist ca. im Alter von 11-13 Jahren. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll früher anzufangen, weil die Behandlung sonst zu lange dauert. Alle vorhandenen bleibenden Zähne (mit Ausnahme der Weisheitszähne) müssen durchgebrochen sein, bevor ein Fall beendet werden kann. Wird zu früh begonnen, verlieren die Patienten irgendwann die Motivation und vernachlässigen die in der Kieferorthopädie essentielle Mitarbeit.

Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen es entscheidend ist, unerwünschtem Wachstum möglichst frühzeitig entgegen zu wirken. Dazu gehören sämtliche Formen einer umgekehrten Frontzahnstufe. Hierbei stehen die unteren Schneidezähne fehlerhafterweise vor den oberen, was zum Beispiel dadurch verursacht wird, dass der Unterkiefer zu weit vorne und/oder der Oberkiefer zu weit hinten liegt. In solchen Fällen sollte mit der Behandlung schon ab einem Alter von etwa 6 Jahren angefangen werden. Um sicherzugehen, sollte auf jedes Kind im Alter von 7 Jahren ein Kieferorthopäde einen Blick werfen.


Ja. Häufig können Zahnfehlstellungen selbst im Erwachsenenalter noch korrigiert werden. Allerdings ist es nicht mehr möglich, wie bei Kindern oder Jugendlichen vom Wachstum des Patienten zu profitieren. Einige Kieferanomalien müssen deshalb zusätzlich operiert werden. Eine kieferorthopädisch-chirurgische Kombinationstherapie wird zum Beispiel in den Fällen notwendig, wo Ober- oder Unterkiefer vor- bzw. zurückverlagert werden müssen.

Bei Privatpatienten hängt dies von dem abgeschlossenen Tarif ab. Bitte schauen Sie dazu in Ihren Versicherungsunterlagen nach.

Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen:

Bei Patienten, deren Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Kosten. Es ist jedoch so geregelt, dass der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% von jeder Quartalsrechnung bezahlt, den er nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung von der Krankenkasse zurück erstattet bekommt. Sollte die Behandlung aus Gründen unzureichender Mitarbeit oder gehäuften Nichterscheinens zu vereinbarten Terminen abgebrochen werden müssen, behält die Krankenkasse den Eigenanteil des Patienten ein.

Bei Erwachsenen werden die Kosten nur übernommen, wenn eine kombiniert chirurgisch-kieferorthopädische Therapie erforderlich ist.


Das hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem vom Alter des Patienten zu Behandlungsbeginn, vom Ablauf des Zahnwechsels und zum großen Teil von der Mitarbeit des Patienten. Bei durchschnittlicher biologischer Reaktionslage und guter Mitarbeit beträgt die Behandlungsdauer etwa 2-4 Jahre.

Das Eingliedern von festsitzenden und herausnehmbaren Geräten ist im Normalfall schmerzfrei, eventuell ein wenig unangenehm. Um Zähne oder Zahngruppen bewegen zu können, ist es notwendig bestimmte – geringe – Kräfte anzusetzen. Dies macht sich als Druck auf die betreffenden Zähne bemerkbar, der von verschiedenen Patienten unterschiedlich stark empfunden wird. Insofern sind leichte Schmerzen an den Zähnen etwas, womit zwischenzeitlich gerechnet werden muss.

Herausnehmbare Klammern bestehen aus einem individuell gefertigten Grundgerüst aus Kunststoff, das üblicherweise in vielen verschiedenen Farben angeboten wird und sich mit speziell gebogenen Drahtelementen an den Zähnen “festhält”. Die Geräte werden von den Patienten im Normalfall gut akzeptiert. Das Sprechen ist zunächst gewöhnungsbedürftig, was jedoch kein Grund sein sollte die Klammer dabei herauszunehmen. Eine einwandfreie Mundhygiene kann problemlos und ohne Mehraufwand aufrecht erhalten werden.

Der Nachteil von herausnehmbaren Apparaten ist, dass der Kieferorthopäde völlig auf die Mitarbeit des Patienten angewiesen ist. Die Klammer sollte, mindestens 14 Stunden im Mund sein, sonst ist die Wirkung stark eingeschränkt. Dementsprechend wäre auch das Endergebnis weniger zufriedenstellend als bei konstanter guter Mitarbeit. Um dem vorzubeugen, hat der Kieferorthopäde die Möglichkeit auf festsitzende Apparaturen zurückzugreifen.


Eine “feste Zahnspange” besteht aus mehreren unterschiedlichen Teilen: Zum einen aus den Brackets, die mit Hilfe einer auch in der Füllungstherapie verwendeten Methode auf die vorderen Zähne geklebt werden, zum andern aus Bändern, die auf die hinteren Zähne zementiert werden. Die in den Einzelteilen steckenden Informationen über die Zahnstellung werden durch unterschiedliche Drahtbögen, die mit kleinen Gummibändern an den Brackets befestigt werden, auf die Zähne übertragen. Diese Gummibänder sind in bunter, aber auch in zahnfarbener oder durchsichtiger Ausführung zu haben. Im Normalfall werden Brackets aus Stahl verwendet. Für erwachsene bzw. sehr Ästhetik bewusste Patienten werden weiße Brackets aus Kunststoff oder Keramik angeboten. Allergische Reaktionen auf die im Mund befindlichen Materialien zeigen sich selten.

Mit Hilfe von Bändern und Brackets können Zähne gedreht und auch körperlich bewegt werden, was mit herausnehmbaren Geräten nicht erreicht werden kann. Ein weiterer entscheidender Vorteil einer festsitzenden Apparatur ist, dass sie sich ununterbrochen im Mund des Patienten befindet und 24 Stunden wirksam ist. Der Kieferorthopäde ist weniger häufig auf die Mitarbeit angewiesen.

Nachteilig macht sich bemerkbar, dass die Zahnreinigung mit festsitzender Klammer erheblich aufwendiger ist als ohne. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Interdental- oder Einbüschelbürsten sowie eventuell Superfloss Zahnseide zusätzlich zum Putzen mit der normalen Zahnbürste wird erforderlich. Bei unzureichender Mundhygiene kann es dazu kommen, dass die Apparatur vorzeitig entfernt werden muss, ohne dass das Behandlungsziel erreicht werden konnte.


Bei optimaler Zahnpflege ist dieses Risiko genauso gering wie ohne festsitzendes Gerät. Die meisten heute verwendeten Befestigungskunststoffe und -zemente geben Fluoride an die Umgebung – d.h. an die Zähne – ab, die den Schmelz härten und gegen Karies resistenter machen. Wenn die Mundhygiene jedoch über einen längeren Zeitraum ungenügend ist, sind kariöse Veränderungen an den Zähnen nicht auszuschließen. Diese machen sich als weiße Flecken bemerkbar, die hauptsächlich zwischen Zahnfleisch und Bracket und rings um das Bracket herum lokalisiert sind und von alleine nicht wieder verschwinden.

Es ist wichtig, dass Patienten, die sich in kieferorthopädischer Behandlung befinden, trotzdem regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen – bis zum 18. Lebensjahr halbjährig, danach einmal im Jahr.


Die letzten Zähne der Zahnreihe, die so genannten “Weisheitszähne”, müssen nur entfernt werden, wenn im Kiefer nicht genug Platz vorhanden ist, um einen komplikationslosen Durchbruch in die Mundhöhle zu gewährleisten. Solange sich diese Zähne regelgerecht in den Zahnbogen einordnen, müssen sie nicht gezogen werden. Kritisch wird es, wenn die Weisheitszähne nicht gerade aus dem Knochen wachsen, sondern schräg gegen den vorletzten Zahn – den zweiten großen Backenzahn – drücken. Sie sind dann in dieser Position sozusagen eingeklemmt und haben keine Chance sich richtig einzuordnen. Das kann nach einer kieferorthopädischen Behandlung dazu führen, dass sich erneut ein Engstand im Frontzahnbereich ausbildet. Außerdem sind solche eingeklemmten Zähne, wenn sie teilweise in die Mundhöhle durchgebrochen sind, Eintrittspforten für Bakterien, die ernst zu nehmende Entzündungen und Abszesse verursachen können.

Solange das Finger- oder Daumenlutschen während des 3. Lebensjahres aufhört, sind keine bleibenden Schäden zu erwarten. Wenn die Angewohnheit jedoch weiterhin besteht, muss tatsächlich mit Zahnstellungsänderungen gerechnet werden. Der Lutschdaumen (oder –finger) drückt in den meisten Fällen die Oberkieferzähne nach vorne und oben. Nicht selten resultiert das in einem offenen Biss. Von selbst bildet sich diese fehlerhafte Lage der Zähne nicht zurück, und ohne dass der Patient nicht mit dem Lutschen am Finger oder Daumen aufhört, können solche Fehlstellungen nicht dauerhaft kieferorthopädisch korrigiert werden.

Vergleichbare Effekte können bei Patienten beobachtet werden, die – größtenteils unbewusst – mit der Zunge gegen die Zahnreihen drücken, was meistens in Verbindung mit einem Weiterbestehen des kindlichen Schluckmusters passiert. Auch hier kommt es oft zu ungewollten Kippständen und offenem Biss. In solchen oder ähnlichen Fällen kann es vorkommen, dass die Zusammenarbeit mit einem Logopäden erforderlich wird.


Invisalign ist eine neue unsichtbare Methode zur Korrektur Ihrer Zahnstellung Transparente Kunststoffschienen, sog. “lnvisaligners”, bewirken sanft und völlig unauffällig eine ästhetisch ideale Zahnanordnung.

“Lingual” heißt auf Deutsch soviel wie “zungenseitig” und mit Lingualtechnik ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen durch feste Zahnspangen, welche auf der Innenseite der Zähne befestigt werden, gemeint.

Viele Kieferorthopäden verwenden aus Kostengründen recycelte anstatt neuer Brackets. Neue Brackets kosten das drei bis fünffache eines recycelten Brackets. Frau Arlt verwendet nur neue Brackets, denn kein recyceltes Bracket erreicht die Qualität eines neuen Brackets.